Information für Nachbarn, Besucher und die Öffentlichkeit nach §§ 8a, 11 der Störfallverordnung

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

wir, die HERCUTEC Chemie GmbH, betreiben am Standort Bottrop ein Tanklager für den Umschlag und die Lagerung von Chemieprodukten.

Es ist uns wichtig, Ihnen zu versichern, dass Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz in unserem Unternehmen höchste Priorität genießen.

Um die Sicherheit unserer Anlagen zu gewährleisten, arbeiten wir permanent daran, die Technik auf hohem Niveau weiter zu verbessern sowie gemeinsam mit den Behörden das bestehende Restrisiko für Mitarbeiter, Nachbarn und Umwelt auszuschließen bzw. zu minimieren.

 

Inhalte

 

Wer sind wir

Die Firma HERCUTEC ist ein überregional tätiges Chemikalien-Handelshaus. Wir vermarkten Treib- und Blähmittel zum Beispiel zur Herstellung von Wärmedämmung und Fassadenverkleidung. Mit unserer Linie „grünes Benzin“ haben wir Sonderkraftstoffe geschaffen, die dem Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet sind und in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau für einen zuverlässigen, umweltfreundlichen Betrieb der Maschinen sorgen.

Die flüssigen Chemikalien werden entsprechend gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben in Tanks, Gebinden und Lagerabschnitten gelagert und dort auch verladen. Unsere Anlagen sind der zuständigen Behörde bekannt und werden nach gesetzlichen Vorgaben (u. a. hinsichtlich der Betriebssicherheits, des Immissionsschutzes) geprüft bzw. ertüchtigt.

 

Die Störfallverordnung

Die Störfallverordnung verfolgt das Ziel, Störfälle zu vermeiden bzw. ihre Auswirkungen zu begrenzen. Sie gilt für Betriebsbereiche der unteren bzw. der oberen Klasse. Der jeweilige Betriebsbereich ergibt sich aus der Überschreitung von Mengenschwellen gefährlicher Stoffe, die im Unternehmen gehandhabt werden.

Bei einem Störfall handelt es sich um eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs unter Beteiligung gefährlicher Stoffe, die unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr für Menschen, die Umwelt oder Sachgüter führen kann.

Wir betreiben einen Betriebsbereich der oberen Klasse und handhaben im Wesentlichen entzündbare Flüssigkeiten und gewässergefährdende Stoffe.

Im bestimmungsgemäßen Betrieb gehen von unseren Arbeitsvorgängen keinerlei Gefahren aus.

 

Sicherheitsvorsorge

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nachbarn bildet den Kern unserer Unternehmensleitlinien.

Wir haben technische, bauliche, organisatorische und personelle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Störfälle, die durch Brände, Explosionen oder Stofffreisetzungen zu einer Gefahr für Sie werden könnten, weitgehend auszuschließen.

Die sichere Stoffumschließung in gefahrgutrechtlich zugelassenen Gebinden stellt den Kern unserer Sicherheitsvorkehrungen dar. Sollte es dennoch zu einer Stofffreisetzung kommen, werden ausreichende Auffangmöglichkeiten (auch für ggf. anfallendes Löschwasser) vorgehalten.

Um Gefahren durch Brände und Explosionen gar nicht erst entstehen zu lassen, sind u. a. eine automatische Schaumlöschanlage, eine automatische Brandmeldeanlage und eine ausreichende Anzahl an Handfeuerlöschern bei uns installiert. Auch unsere baulichen Brandschutzmaßnahmen dienen dazu, Gefahren für Sie, unsere Nachbarn, abzuwehren.

Unsere Mitarbeiter werden über das richtige Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig geschult und im Umgang mit den Einsatzmitteln unterwiesen.

Ein Restrisiko kann jedoch nie ausgeschlossen werden. Für den Fall der Fälle wird dann eine qualifizierte Gefahrenabwehr nach Maßgabe unseres behördenabgestimmten Alarm- und Gefahrenabwehrplans und des Katastrophenschutzplans der Stadt Bottrop durchgeführt.

 

Unsere Zusammenarbeit mit den Behörden

Unser Betriebsbereich ist der zuständigen Behörde, Bezirksregierung Münster nach § 7 Abs. 1 der Störfallverordnung angezeigt worden. Auch unser Sicherheitsbericht ist der zuständigen Behörde durch Vorlage nach § 9 Abs. 1 der Störfallverordnung bekannt. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden (u. a. externen Gefahrenabwehrkräften) werden die geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung eines Störfalls bzw. zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen abgestimmt. Die zuständige Behörde hält auch Informationen zu Vor-Ort-Inspektionen und Überwachungsplänen bereit.

 

Stoffe:

verschiedene flüssige Kohlenwasserstoffe und Sonderkraftstoffe für 2- und 4-Takt Motoren

 

Gefährliche Eigenschaften:

Entzündbare Stoffe
Piktogramm GHS02

GHS02

 

Umweltgefährliche Stoffe
Piktogramm GHS09

Umweltgefährliche Stoffe

 

Gesundheitsschädliche Stoffe
Piktogramm GHS08

Gesundheitsschädliche Stoffe

 

Reizende Stoffe
Piktogramm GHS07

Reizende Stoffe

 

Gefahrenhinweise:

  • Verursacht Hautreizungen
  • Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Flüssigkeiten und Dampf entzündbar bis extrem entzündbar
  • Schädlich bzw. giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

 

Im Alarmfall richtig reagieren!

 

So werde ich alarmiert:

  • Durch Polizei und Feuerwehr mit Lautsprecherdurchsagen
  • Durch TV- und Radiodurchsagen: z. B. WDR 2, UKW 99.20 MHz
  • Durch die APP NINA „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“

 

So erkenne ich die Gefahr:

  • Durch sichtbare Zeichen wie eine Rauchwolke
  • Durch einen lauten Knall
  • Durch Geruchswahrnehmung

 

Verhalten im Notfall:

  • Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Sicherheitshinweise
  • Suchen Sie geschlossene Räume auf
  • Schließen Sie Türen und Fenster
  • Stellen Sie Belüftungen und/oder Klimaanlagen ab
  • Vermeiden Sie offenes Feuer (Rauchen!)
  • Benachrichtigen Sie Nachbarn und Passanten durch Zuruf
  • Nehmen Sie Hilfesuchende vorübergehend auf
  • Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust
  • Warten Sie auf Hinweise der zuständigen Behörden
  • Leisten Sie den Anordnungen der Behörden Folge
  • Schalten Sie Radio und Fernsehen ein / nutzen Sie das Internet und die Informationswege der sozialen Medien

 

Bitte beachten Sie

  • Greifen Sie nur im Notfall zum Telefon. Blockieren Sie bitte nicht durch Rückfragen die Telefonverbindungen zur Feuerwehr, der Polizei oder den Rettungskräften.
  • Vermeiden Sie es, Wohnung und Haus unaufgefordert zu verlassen! Sie gefährden sich sonst selbst und blockieren die Verkehrswege für die Einsatzkräfte.

 

So wird Entwarnung gegeben:

  • Durch Lautsprecherdurchsagen
  • Über Radio

 

Wichtige Telefonnummern für Sie:

  • Feuerwehr: 112
  • Polizei-Notruf: 110
  • Polizei (nächstes Revier): 02041 / 695-36 95
  • Marienhospital Bottrop: 02041 / 106-0
  • Nachrichten und Bereitschaftszentrale Essen: 0201 / 71 44 88
  • Giftnotruf München: 089 / 19 42 0

 

Haben Sie Fragen an uns?

Verantwortlich für den Standort ist Herr Thomas Rheidt.

Die Mitarbeiter des Betriebes stehen Ihnen zu den üblichen Arbeitszeiten unter Telefon 02041 / 7710-10 zur Verfügung.

Ferner können Sie uns auch per E-Mail unter info@hercutec-chemie.de erreichen.

 

Stand: 2023

 

Letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 Abs. 1 Störfall-Verordnung: 26.09.2023

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